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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

3. Vollmacht

Der Auftraggeber legitimiert den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten netto zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Unsere interne Honorartabelle orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung 2024. Eine Aushändigung der Honorarliste liegt zur Einsichtnahme bei der Besichtigung vor.

Folgende Arbeitsleistungen sind bei dem in Auftrag angegebenen Gutachten mit dem Grundhonorar abgedeckt: Fahrzeuguntersuchung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe durch den Sachverständigen, Berechnung aller schadensrelevanten Positionen, Ausarbeitung des Gutachtens mit Diktat und Endkontrolle.

Ausdrücklich nicht im Grundhonorar beinhaltet sind: Zerlegungsarbeiten zur Schadensfeststellung, Hilfestellungen, Rechnungsprüfungen, Schadenserweiterungen, Nachbesichtigungen, Anwesenheit bei Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurden sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen, Fremdleistungen für Datenbankabrufen, Schreibkosten, Fahrtkosten, Telekommunikationskosten, Porto, Foto-Kosten, Fehlerspeicher auslesen.

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen oder nach Absprache.“ Spezialgutachten werden überwiegend mit einem Stundenverrechnungssatz von € 140,00 netto (€ 166,60 brutto inkl. 19 % MwSt.) berechnet oder nach Absprache.

5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Eurotax- SCHWACKE“ Liste oder nach Absprache.

5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 140,00 netto (€ 166,60 brutto inkl. 19 % MwSt.) berechnet.

5.5 Zusätzlich zu dem Grundhonorar berechnen wir folgende anfallende Nebenkosten:

Nebenkosten
LeistungNettoBrutto inkl. 19 % MwSt.
EDV-Abrufgebührpauschal15,00 €17,85 €
Nebenkosten / Porto / Telefonpauschal15,00 €17,85 €
Restwertermittlungpauschal15,00 €17,85 €
Fotokostenpro Stück2,00 €2,38 €
Schreibgebührenpro Seite1,80 €2,14 €
Fahrtkostenpro km0,70 €0,83 €
Fehlerspeicher auslesenpauschal54,00 €64,26 €

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.8 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.

5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).

6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.

7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 120,00 netto (€ 142,80 brutto inkl. 19 % MwSt.) berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

8. Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber bekommt das Gutachten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ein Duplikat und die Bilddateien bleiben beim Auftragnehmer. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen e.V. Köln für Kfz – Gutachten.

9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

10. Haftung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigen Alexander Stoll in Recklinghausen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen:

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der Auftraggeber verpflichtet, das Kfz-Sachverständigenbüro Alexander Stoll vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro Alexander Stoll zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.